Friday, May 7, 2021

Offener Brief an Wolfgang Wagner Ev. Akademie Bad Boll

 

Antwort: wolfgang.wagnerkein spam@ev-akademie-boll.de

Offener Brief an Wolfgang Wagner Ev. Akademie Bad Boll

1.    9. 2006

 

Sehr geehrter Herr Wagner,

In Ihrer Stellungsname „Das Leid der frühen Jahre - Zur kirchlichen Heimerziehung in der Nachkriegszeit“ vom 24.02.06 erwähnen sie: „Kritisch wird vermerkt, dass sich die Kirchen vor dem offiziellen Eingeständnis ihrer Schuld gegenüber den ehemaligen Heimkindern drücken, wenn sie auch Vorwürfe nicht mehr einfach abwehren.“

Meine Frage ist, was haben die kirchlichen Institutionen nach den Anklagen getan?
Nichts!
Nur leere Worte des Bedauerns. 
Keiner der Angeschuldigten hat bis heute versucht, die Vergehen gegen die Menschlichkeit, noch das gesetzliche Recht wieder gutzumachen. Im Gegenteil. Es herrscht ein dunkles Schweigen seitens der Anstallten und Behörden, speziell in Bayern, die nicht anders zu deuten ist als dass sie sich der rechtlichen und christlichen Verantwortung entziehen.
 
Keiner der Misshandelten wurde von den betreffenden Anstalten kontaktiert, um eine Verhandlungsbasis für eine Wiedergutmachung zu erstellen.
Das passive Verhalten, das Nichtagieren der kirchlichen Einrichtungen, kreiert für die Misshandelten eine neue traumatische Situation, und sie müssen wieder erkennen, wie schon vor 30-40 Jahren, wie wenig sie auch noch heute wert sind.
 
Jürgen Gohde formulierte den Satz: „An dieser Stelle müssen wir feststellen, dass das zu dem Teil der Geschichte gehört, mit dem wir leben müssen.“
 
Es ist nicht Herr Gohde der mit der grausamen Geschichte leben muss. Er, wie viele andere, die die schrecklichen Ereignisse der Vergangenheit zur Zufriedenheit der Betroffenen mit lösen könnten, wählen die Rolle des passiven Zuschauers und hoffen, dass sich diese Unannehmlichkeiten in Kürze im Sande verlaufen und dass die nach Gerechtigkeit Schreienden bald verstummen.
Es ist der Traumatisierte, die einstmals unbezahlten Kinderarbeiter und Misshandelten, die noch immer mit Angstzuständen, PTBS, dem Stigma von Minderwertigkeit und den fehlenden Rentenjahre aus der Zeit der Kinderversklavung leben muss. 

 
Damit die Ohnmacht der Ohnmächtigen anhält, verschwinden Akten der Betroffenen.
Z. B. es gibt keine Beweise mehr, dass in den Rummelsberger Anstalten Hunderte von Zöglingen waren, die unterm dem Drill der christlichen Nächstenliebe misshandelt wurden, Lehrausbildungen machten und arbeiten mussten.
Selbst in verschiedenen bayerischen Jugendämtern sind Akten geflissentlich verschwunden. Und so werden die Anklagen unter der Last fehlender Beweise verschwinden - keine Akten, keine Beweise von Schuld, ergo: keine Wiedergutmachung nötig.

Damit beginnt ein neuer Trauma-Kreislauf für die vielen Misshandelten.
War es nicht schon das einstmals unschuldige Kind, das um sein Überleben kämpfen musste und es heute als Misshandelter wieder tun muss, aber in der Zwischenzeit mit dem Trauma am Rande der Gesellschaft leben muss!
Doch die Verantwortlichen leben, ohne Gewissen, in der Verleugnung unbehelligt weiter und beschützen ihren Reichtum, der durch Kinderarbeit, Erniedrigungen und Gewalt gewonnen wurde.
 
Und das alles geschieht heute noch im Namen der Christlichen Nächstenliebe!
 
Mit Freundlichen Gruß,
Sieglinde W. Alexander

 

Adults Abused as Children Worldwide

Erwachsene Misshandelt als Kinder

 

2021 - noch immer kein Sieg für Opfer in Deutschland

 

2021 noch immer kein Sieg für Opfer in Deutschland

Original Artikel: „A victory for victims”
Irish Independent Freitag, 20. Juli 2007
https://www.independent.ie/irish-news/a-victory-for-victims-26305809.html

Übersetzung:

Nicht jeder Vater hat das Privileg, mit einem seiner Kinder zusammenarbeiten zu können.
Als Bill Roberts Tochter Jane nach ihrer Ausbildung zur Schreinerin die Werkbank mit ihm teilte, war er verständlicherweise sehr stolz.


Doch ihre Zusammenarbeit währte nicht sehr lange, denn Jane nahm sich das Leben.
Die heile Welt von Janes Kindheit zerbrach im Alter von acht Jahren, als sie in einem öffentlichen Schwimmbad sexuell misshandelt wurde. 18 Jahre später beging sie Selbstmord.

Richterin Alice Doyle befand gestern, dass ihr Tod im ursächlichen Zusammenhang mit der durch den sexuellen Übergriff entwickelten Persönlichkeitsstörung steht. Die Richterin entschied mit einer
lobenswerten Klarheit: „Ihre Krankheit wurde durch sexuelle Misshandlung in ihrer Kindheit hervorgerufen und führte zur Selbsttötung“.


Nach einem heroischen sechs Jahre dauernden Kampf wurden der Familie Roberts 25 000 Euro zugesprochen, die Höchstsumme in einer privaten Schadensersatzklage.
Aber niemand verstand diese finanzielle Zuwendung als Trost oder Entschädigung.
Mr. Roberts erklärte: „Die emotionale Verwüstung nach dem Suizid ist unbeschreiblich und ein Weiterleben für uns damit sehr schwierig“.

Die treibende Kraft, diesen Kampf bis zum Ende auszutragen, war der Wunsch, der Tochter ihren Seelenfrieden zurückzugeben. Ihr kräftezehrender Kampf setzt einen neuen Meilenstein in Sachen Mut.


“Es gibt keine finanzielle Wiedergutmachung“, erklärte Mr. Roberts, “Uns ging es um das Andenken an das Opfer, die Erinnerung an alle zu Unrecht zu Tode gekommenen und ihre Angehörigen“.
Der Anwalt der Familie setzt ihren Triumph zum rechtlichen Kontext: “Die Richter begreifen endlich, dass eine psychische Krankheit genauso tödlich sein kann wie eine physische“.


Für alle in diesem Land von sexueller Misshandlung Betroffenen, und derer gibt und gab es schon zu viele, stellt diese Entscheidung letztlich einen der in diesem Bereich wenigen zu verzeichnenden Erfolge dar.
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Kommentar von Sieglinde Alexander.
Zum ersten Mal wurde in der europäischen Rechtssprechung (in Irrland) anerkannt, dass frühkindliches Trauma langfristige Folgeschäden hat, die auch zum Suizid führen können.

Werden andere Gerichte diesem Beispiel folgen? 

In der  Psycho-Neuro Forschung wurde schon lange bewiesen, dass Kindheitstrauma zu Gehirnveränderungen führt und, dass schwere Traumata in vielen Fällen auch durch Therapie nie geheilt werden können. 

Wann wird die deutsche Justiz diese Forschungsergebnisse als unumstößliche Fakten von Gewalt und Menschenrechtsverletzung in die Rechtsprechung aufnehmen?