2021 noch immer kein Sieg für Opfer in Deutschland
Original Artikel: „A victory for
victims”
Irish Independent Freitag, 20. Juli 2007
https://www.independent.ie/irish-news/a-victory-for-victims-26305809.html
Übersetzung:
Nicht jeder Vater hat das Privileg, mit einem seiner Kinder zusammenarbeiten zu
können.
Als Bill Roberts Tochter Jane nach ihrer Ausbildung zur Schreinerin die Werkbank
mit ihm teilte, war er verständlicherweise sehr stolz.
Doch ihre Zusammenarbeit währte nicht sehr lange, denn Jane nahm sich das
Leben.
Die heile Welt von Janes Kindheit zerbrach im Alter von acht Jahren, als sie in
einem öffentlichen Schwimmbad sexuell misshandelt wurde. 18 Jahre später beging
sie Selbstmord.
Richterin
Alice Doyle befand gestern, dass ihr Tod im ursächlichen Zusammenhang mit der
durch den sexuellen Übergriff entwickelten Persönlichkeitsstörung steht. Die
Richterin entschied mit einer
lobenswerten Klarheit: „Ihre Krankheit wurde durch sexuelle Misshandlung in
ihrer Kindheit hervorgerufen und führte zur Selbsttötung“.
Nach einem heroischen sechs Jahre dauernden Kampf wurden der Familie Roberts 25
000 Euro zugesprochen, die Höchstsumme in einer privaten Schadensersatzklage.
Aber niemand verstand diese finanzielle Zuwendung als Trost oder Entschädigung.
Mr. Roberts erklärte: „Die emotionale Verwüstung nach dem Suizid ist unbeschreiblich
und ein Weiterleben für uns damit sehr schwierig“.
Die treibende Kraft, diesen Kampf bis zum Ende auszutragen, war der Wunsch, der Tochter ihren Seelenfrieden zurückzugeben. Ihr kräftezehrender Kampf setzt einen neuen Meilenstein in Sachen Mut.
“Es gibt keine finanzielle Wiedergutmachung“, erklärte Mr. Roberts, “Uns ging
es um das Andenken an das Opfer, die Erinnerung an alle zu Unrecht zu Tode
gekommenen und ihre Angehörigen“.
Der Anwalt der Familie setzt ihren Triumph zum rechtlichen Kontext: “Die
Richter begreifen endlich, dass eine psychische Krankheit genauso tödlich sein
kann wie eine physische“.
Für alle in diesem Land von sexueller Misshandlung Betroffenen, und derer gibt
und gab es schon zu viele, stellt diese Entscheidung letztlich einen der in
diesem Bereich wenigen zu verzeichnenden Erfolge dar.
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Kommentar von Sieglinde Alexander.
Zum ersten Mal wurde in der europäischen Rechtssprechung (in Irrland) anerkannt,
dass frühkindliches Trauma langfristige Folgeschäden hat, die auch zum Suizid
führen können.
Werden andere Gerichte diesem Beispiel folgen?
In der Psycho-Neuro Forschung wurde schon lange bewiesen, dass Kindheitstrauma
zu Gehirnveränderungen führt und, dass schwere Traumata in vielen Fällen auch
durch Therapie nie geheilt werden können.
Wann wird die deutsche Justiz diese Forschungsergebnisse als unumstößliche
Fakten von Gewalt und Menschenrechtsverletzung in die Rechtsprechung aufnehmen?
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